Mitgliederversammlung 2018/Antrag zur Satzungsänderung: Zusammensetzung des Vorstands: Unterschied zwischen den Versionen

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== Beschluss ==
== Beschluss ==
Hinter § 4 der Satzung wird als neuer § 5 eingefügt:
=== Beschluss ===
Die derzeitige Fassung des § 4 Abschnitt II. Nr. 1


;<span style="color:green;">§ 5 Kassenprüfung </span>
<span style="color:blue;">Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich. </span>
<span style="color:green;">(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Personen für die Kassenprüfung. Die Amtszeit der Kassenprüfer/innen beträgt zwei Jahre und endet mit dem Tag, an dem die jeweiligen Nachfolger/innen gewählt werden. Kassenprüfer/innen dürfen nicht Mitglied des Vorstands oder eines von ihm eingesetzten Gremiums sein. Wiederwahl ist zulässig. </span>


<span style="color:green;">(2) Die Kassenprüfer/innen haben die Aufgabe, die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung festzustellen. Die Kassenprüfer/innen unterrichten die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands. </span>
wird ersetzt durch


<span style="color:green;">(3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn die Kassenprüfer diese schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen. Der Antrag ist nur zulässig, sofern sich die Notwendigkeit der Einberufung aus einer Kassenprüfung ergibt. </span>
<span style="color:green;">Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen: 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schatzmeister/in und zwei Beisitzer/innen, die insbesondere die Aufgabengebiete Technik und Mitgliederverwaltung abdecken sollen.  1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r und Schatzmeister/in sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jede/r von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich. </span>


Der aktuelle § 5 wird zu § 6.
=== Begründung ===
 
folgt
== Begründung ==
Eine unabhängige Kassenprüfung sollte in jedem Verein etabliert sein und soll auch für den Freifunk Rheinland in die Satzung aufgenommen werden. Die Aufgabenbeschreibung umfasst explizit auch die Beantragung der Entlastung, um die Kassenprüfung mit diesem Schritt formell abzuschließen. Absatz 3 stattet die Kassenprüfer/innen mit einem besonderen Recht aus für den Fall, dass die Kassenprüfung Unregelmäßigkeiten ergibt. Das stärkt bewusst die Kontrollmöglichkeiten der Kassenprüfer/innen und damit der Mitglieder.





Version vom 6. September 2018, 19:44 Uhr

Beschluss

Beschluss

Die derzeitige Fassung des § 4 Abschnitt II. Nr. 1

Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

wird ersetzt durch

Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen: 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schatzmeister/in und zwei Beisitzer/innen, die insbesondere die Aufgabengebiete Technik und Mitgliederverwaltung abdecken sollen. 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r und Schatzmeister/in sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jede/r von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Begründung

folgt