Mitgliederversammlung 2018/Antrag zur Satzungsänderung: Zusammensetzung des Vorstands: Unterschied zwischen den Versionen
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<span style="color:blue;">Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich. </span> | |||
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folgt | |||
== Begründung == | |||
Version vom 6. September 2018, 19:44 Uhr
Beschluss
Beschluss
Die derzeitige Fassung des § 4 Abschnitt II. Nr. 1
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
wird ersetzt durch
Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen: 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schatzmeister/in und zwei Beisitzer/innen, die insbesondere die Aufgabengebiete Technik und Mitgliederverwaltung abdecken sollen. 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r und Schatzmeister/in sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jede/r von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Begründung
folgt