Mitgliederversammlung 2020/Antrag Geschäftsordnung Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen
Lyzzy (Diskussion | Beiträge) (Entwurf bis zur endgültigen Einreichung) |
Lyzzy (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Der Freifunk Rheinland e.V. verfügt bislang nur über eine rudimentäre Geschäftsordnung, die auf der Vorstandsklausur 2015 durch den damaligen Vorstand beschlossen wurde. Sie lautet: | Der Freifunk Rheinland e.V. verfügt bislang nur über eine rudimentäre Geschäftsordnung, die auf der Vorstandsklausur 2015 durch den damaligen Vorstand beschlossen wurde. Sie lautet: | ||
''“TOP3 | ''“TOP3 Geschäftsordnung'' <br/> | ||
Anträge der Mitglieder sind über vorstand@freifunk-rheinland.net abzugeben. Die Abstimmungsfrist beträgt 3 Tage. Eine Nichtantwort wird mit Ja gewertet. Bei drei aktiven Ja/Neinstimmen ist die Abstimmung beendet. Bei Finanzanträgen hat die Schatzmeisterin ein Vetorecht. Der Antragsteller erhält per Email das Ergebnis der Abstimmung.”'' | ''Anträge der Mitglieder sind über vorstand@freifunk-rheinland.net abzugeben. Die Abstimmungsfrist beträgt 3 Tage. Eine Nichtantwort wird mit Ja gewertet. Bei drei aktiven Ja/Neinstimmen ist die Abstimmung beendet. Bei Finanzanträgen hat die Schatzmeisterin ein Vetorecht. Der Antragsteller erhält per Email das Ergebnis der Abstimmung.”'' | ||
Um die Funktionsfähigkeit des Vorstands auch bei Personalwechsel im Vorstand zu gewährleisten und um grundsätzliche Abläufe nachhaltig und transparent zu implementieren, wird eine Geschäftsordnung Vorstand vorgeschlagen, die eine grundsätzlichen Rahmen für die Zusammenarbeit schafft und die durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden muss. | Um die Funktionsfähigkeit des Vorstands auch bei Personalwechsel im Vorstand zu gewährleisten und um grundsätzliche Abläufe nachhaltig und transparent zu implementieren, wird eine Geschäftsordnung Vorstand vorgeschlagen, die eine grundsätzlichen Rahmen für die Zusammenarbeit schafft und die durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden muss. |
Version vom 11. März 2020, 19:16 Uhr
ENTWURF
Antragsteller/in
Alice Wiegand für den Vorstand
Beschluss
Die Mitgliederversammlung genehmigt die vorgelegte Geschäftsordnung Vorstand.
Begründung
Der Freifunk Rheinland e.V. verfügt bislang nur über eine rudimentäre Geschäftsordnung, die auf der Vorstandsklausur 2015 durch den damaligen Vorstand beschlossen wurde. Sie lautet:
“TOP3 Geschäftsordnung
Anträge der Mitglieder sind über vorstand@freifunk-rheinland.net abzugeben. Die Abstimmungsfrist beträgt 3 Tage. Eine Nichtantwort wird mit Ja gewertet. Bei drei aktiven Ja/Neinstimmen ist die Abstimmung beendet. Bei Finanzanträgen hat die Schatzmeisterin ein Vetorecht. Der Antragsteller erhält per Email das Ergebnis der Abstimmung.”
Um die Funktionsfähigkeit des Vorstands auch bei Personalwechsel im Vorstand zu gewährleisten und um grundsätzliche Abläufe nachhaltig und transparent zu implementieren, wird eine Geschäftsordnung Vorstand vorgeschlagen, die eine grundsätzlichen Rahmen für die Zusammenarbeit schafft und die durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden muss.
Die bisherige Formulierung zu Anträgen an den Vorstand sieht eine sehr kurze Reaktionsfrist vor und regelt in keinster Weise die Art des Antrags. Sie birgt insofern das Risiko, dass die Beschlussrechte der Mitgliederversammlung ausgehebelt werden. Dem wird in der neuen Formulierung begegnet, indem zunächst geprüft wird, ob ein Antrag der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
Geschäftsordnung des Vorstands
- § 1 Sitzungen
Vorstandssitzungen finden regelmäßig einmal pro Halbjahr statt. Weitere Sitzungen sind bei Bedarf möglich. Der Vorstand legt die Termine für die Vorstandssitzungen jeweils zu Beginn des Jahres für das laufende Jahr fest.
- § 2 Tagesordnung
Die Tagesordnung wird vom 1. und 2. Vorsitzenden aufgestellt. Sie enthält alle Anträge der Vorstandsmitglieder, die bis einen Tag vor der Sitzung bei vorstand@freifunk-rheinland.net eingegangen sind.
- § 3 Vertraulichkeit/Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Vorstands sind grundsätzlich nichtöffentlich. Die Zulassung weiterer Personen kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen. Den Vereinsmitgliedern soll ermöglicht werden, jeweils 15 Minuten vor Ende auf elektronischem Weg an den Sitzungen teilzunehmen.
- § 4 Sitzungsleitung
Die Sitzungen des Vorstands werden von dem/der 1. Vorsitzenden geleitet. Ist der/die 1. Vorsitzende verhindert, leitet der/die 2. Vorsitzende die Sitzung.
- § 5 Beratungs- und Beschlussgegenstände
Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind die in der Tagesordnung festgelegten Punkte. Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, werden zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen, wenn dem alle teilnehmenden Vorstandsmitglieder zustimmen.
- § 6 Beschlussfassung
Beschlussfassungen des Vorstands erfolgen auf Sitzungen, in Online-Konferenzen oder in geeigneter elektronischer Form. Der Vorstand entscheidet mit der einfachen Mehrheit der tatsächlichen Vorstandsmitglieder. Stimmenthaltungen werden wie Nein-Stimmen gewertet.
- § 7 Niederschrift
Ergebnisprotokolle der Vorstandssitzungen und außerhalb von Sitzungen gefasste Beschlüsse sind spätestens 2 Wochen nach dem jeweiligen Ereignis im FFRL-Wiki zu veröffentlichen. Soll die Veröffentlichung einzelner Beschlüsse nicht erfolgen, zum Beispiel aus datenschutzrechtlichen Gründen, ist darüber ein gesonderter Beschluss herbeizuführen, der wiederum veröffentlicht wird.
- § 8 Anträge an den Vorstand
Vereinsmitglieder können Anträge an den Vorstand über vorstand@freifunk-rheinland.net einreichen. Dieser entscheidet innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung, ob Termin- oder andere Sachgründe dafür sprechen, über den Antrag durch einen Vorstandsbeschluss zu entscheiden oder ob der Antrag auf der kommenden Mitgliederversammlung behandelt wird. Der/die Antragstellende wird unmittelbar über diese Entscheidung informiert.
- § 9 Befangenheit
An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder Angehörige von Vorstandsmitgliedern direkt betroffen sind, nehmen diese nicht teil. Im Zweifel beschließt der Vorstand ohne Stimme des betroffenen Vorstandsmitglieds.
- § 10 Wechsel im Vorstand
Bei personellen Änderungen im Vorstand werden individuelle Zugänge des/der Ausgeschiedenen zu Vorstands-internen Informationen (z.B. DMS, Terminalserver, Vorstands-Queue im Ticketsystem) unmittelbar gesperrt. Individuell bereitgestellte Mailkonten werden spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Vorstandstätigkeit gelöscht. Es liegt in der Verantwortung der Kontoinhaber, private Dokumente zuvor zu löschen oder zu sichern.
- § 11 Änderungen
Änderungen der Geschäftsordnung für den Vorstand werden durch die Mitgliederversammlung genehmigt.