Mitgliederversammlung 2024/Antrag zur Satzungsänderung: Vorstands-Organ
- Gestellt durch: Arwed für den Vorstand
- Gestellt am:: 14.11.2025
- Satzungsänderungsantrag:
Der Absatz "1." unter II. Vorstand wird wie folgt neu gefasst:
"Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern. In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden. Die Gesamtgröße des Vorstands ist vor der Wahl durch die Mitgliederversammlung festzulegen. Jedes Vorstandsmitglied ist Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches und vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle werden als "Vorstand" in das Vereinsregister am Sitz des Vereins eingetragen."
Die Finanz- und Beitragsordnung, die Teil unserer Satzung ist, wird wie folgt geändert:
Unter Verantwortlichkeiten, Punkte 1 & 2 wird der Begriff "Schatzmeister" durch den Begriff "Vorstand" ersetzt. Ebenfalls werden die Punkte 5 und 6 hinzugefügt:
"5. Der gewählte Vorstand kann jederzeit einstimmig eine Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands beschließen. Der Beschluss erfordert die Textform. Unberührt davon bleiben alle Vorstandsmitglieder stets gleichberechtigt und Beschlüsse werden grundsätzlich vom gesamten Vorstand getroffen.
6. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds sind dessen Aufgaben und Pflichten bis zu einer Neubesetzung und/oder Neuverteilung gemäß Punkt 5 von allen übrigen Vorstandsmitgliedern zu übernehmen."
- Antrags-Begründung:
Die jetzige Regelung ist zu starr/unpraktikabel. Sie gibt keine Möglichkeit, die Aufgaben innerhalb des Vorstands flexibler zu verteilen.