Mitgliederversammlung 2020/Antrag zur Satzungsänderung: Vorstandssitzungen

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ENTWURF

Antragsteller/in

Alice Wiegand für den Vorstand

Beschluss

Die derzeitige Fassung des § 4 Abschnitt II. Nr. 7

Der Vorstand tagt mindestens einmal halbjährlich. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Sitzungen des Vorstands teilzunehmen. Die Ergebnisse der Sitzungen sind zu dokumentieren und zeitnah zu veröffentlichen.

wird ersetzt durch

(7) Vorstandssitzungen werden als persönliche Treffen, Telefon- oder Online-Konferenzen mindestens einmal im Halbjahr durchgeführt. Die Einladung erfolgt per Textform oder mündlich. Die Mitteilung einer Tagesordnung ist entbehrlich. Beschlussfassungen des Vorstands erfolgen auf Sitzungen, in Telefon- oder Online-Konferenzen oder auf elektronischem Weg. Ergebnisse der Sitzungen und Beschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen sind zu dokumentieren und zeitnah zu veröffentlichen. Weiteres regelt die Geschäftsordnung des Vorstands.

Die Abschnitte 1 bis 6 erhalten Abschnittsnummern (1) bis (6) anstelle der bisherigen Nummerierung.

Begründung

Die bisherige Formulierung und die enge juristische Auslegung ermöglichen bisher grundsätzlich ausschließlich Vorstandssitzungen an einem realen Ort. Diese Beschränkung ist für einen Verein, der überörtlich tätig ist und dessen Zweck die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien ist und der in diesem Zusammenhang die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen fördert [1], nicht zweckmäßig und in der Umsetzung unrealistisch.

Durch die Satzungsänderung ermöglichen wir virtuelle Sitzungen und Beschlussfassungen des Vorstands durch die Nutzung elektronischer Konferenzsysteme. Mitgliederversammlungen bleiben davon weiterhin ausgeschlossen.

Die Satzung sieht bisher vor, dass die Vorstandssitzungen für Mitglieder offen sind. Wir möchten herbeiführen, dass Vorstandssitzungen wie allgemein üblich nichtöffentlich stattfinden. Nur so kann es zu der Art von vertrauensvollen und unbeeinflussten Austausch und Meinungsbildung innerhalb des Vorstands kommen, der für einen Verein mit grundlegender Bedeutung für eine Vielzahl von Communities notwendig ist. In der Geschäftsordnung können zusätzliche Regelungen getroffen werden, die den Informationsbedarf der Mitglieder berücksichtigen.

[1] § 2 Nr. 1 und Nr. 2 Satzung Freifunk Rheinland e.V.