Mumble/Protokoll 02.12.2019: Unterschied zwischen den Versionen

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Frage von F: Sind auf der MV auch Gäste (Nicht-Mitglieder) eingeladen?
Frage von F: Sind auf der MV auch Gäste (Nicht-Mitglieder) eingeladen?
Alice: Grundsätzlich ist eine MV für Mitglieder. Es ist aber durchaus übich, je nach Vereinsstruktur und -selbstverständnis Gäste zuzulassen. Ein entsprechender TOP ist bereits in der Tagesordnung. Sie sieht keinen Grund, warum die MV Einwände dagegen erheben sollte.
Alice: Grundsätzlich ist eine MV für Mitglieder. Es ist aber durchaus üblich, je nach Vereinsstruktur und -selbstverständnis Gäste zuzulassen. Ein entsprechender TOP ist bereits in der Tagesordnung. Sie sieht keinen Grund, warum die MV Einwände dagegen erheben sollte.


   
   
Protokolle:
Protokolle: https://wiki.freifunk-rheinland.net/wiki/Kategorie:Protokoll_Vorstandsmumble_FFRL
    https://wiki.freifunk-rheinland.net/wiki/Kategorie:Protokoll_Vorstandsmumble_FFRL
   
   
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Aktuelle Version vom 7. Dezember 2019, 18:11 Uhr

Vorstandsmumble 2. Dezember 2019 mit dabei:

  • Alice
  • Delta
  • TroTLF_m5
  • F

Da bis 20:20 keine weiteren Teilnehmer da waren und keiner aktuellen Fragen hatte, wurde das mumble um 20:20 beendet.

Frage von F: Sind auf der MV auch Gäste (Nicht-Mitglieder) eingeladen? Alice: Grundsätzlich ist eine MV für Mitglieder. Es ist aber durchaus üblich, je nach Vereinsstruktur und -selbstverständnis Gäste zuzulassen. Ein entsprechender TOP ist bereits in der Tagesordnung. Sie sieht keinen Grund, warum die MV Einwände dagegen erheben sollte.


Protokolle: https://wiki.freifunk-rheinland.net/wiki/Kategorie:Protokoll_Vorstandsmumble_FFRL

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1. Aktuelles vom Vorstand

2. Mitgliederversammlung https://wiki.freifunk-rheinland.net/wiki/Mitgliederversammlung_2019

3. Stand vorbereitungen MV :

   - Bericht Vorstand möglichst vorab im Wiki veröffentlichen
   - Stand Jahresabschlüsse
  -  anmerkung zu Antrag 1, steht damit im wiederspruch zum bgb:
       

§ 28 BGB gibt vor, dass bei einem mehrgliedrigen Vorstand für die Beschlussfassung die gleichen Regelungen gelten wie für die Mitgliederversammlung. Das bedeutet Folgendes:

Die Beschussfassung erfolgt grundsätzlich auf einer Versammlung, also einer persönlichen Zusammenkunft der Vorstandsmitglieder. Eine schriftliche Beschlussfassung ist möglich, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. Die Tagesordnung („Beschlussgegenstände“) muss schon bei der Einladung zur Sitzung mitgeteilt werden. Über später eingereichte Beschlussanträge kann also nicht gültig abgestimmt werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.