Mumble/Protokoll 28.05.2017: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freifunk Rheinland e.V.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Freifunk Rheinland e.V. - Mumble am 28.05.2017== 28.05.2017 20:16 Uhr (Von Stefan wiederhergestellt nach SPAM) TOP1 Neues zu VDS von Phillip Der FFRL…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 158: Zeile 158:
Quelle: https://pad.freifunk.net/p/vorstands-mumble-2017-05-28
Quelle: https://pad.freifunk.net/p/vorstands-mumble-2017-05-28


[[Kategorie:Protokoll Vorstandsmumble FFRL|2017]]
[[Kategorie:Protokoll Vorstandsmumble FFRL|201705]]

Aktuelle Version vom 14. August 2018, 14:06 Uhr

Freifunk Rheinland e.V. - Mumble am 28.05.2017

28.05.2017 20:16 Uhr

(Von Stefan wiederhergestellt nach SPAM)

TOP1 Neues zu VDS von Phillip


   Der FFRL Vorstand schliesst sich dem WCW Konsenz zum unmittelbaren Umgang mit VDS an. (https://forum.freifunk.net/t/wireless-community-meeting-zu-vds-chill/15046?u=vax)
   Die FAQ der BnetzA wurde aktualisiert. (Speicherung MAC Adressen, NAT/CGN) https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/TechnUmsetzung110/Downloads/FAQ%20%C2%A7%20113a%20TKG%20v.05.05.17.docx?__blob=publicationFile&v=1
   http://www.offenenetze.de/2015/10/16/gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung-keine-speicherungspflicht-fuer-wlans/
   Registrierung von FFRL wird von Zugangsprovider auf Diensteprovider geändert.
   Gutachten wird angefertigt, Essenz: "FFRL VPN nicht speicherpflichtig". Tranist Provider sowieso nicht!
   Veröffentlichung via Blog kommende Woche


TOP2 (Lutz) Spendengelder für die Communities und deren Abruf Wer aktuell Gelder/Bestellungen benötigt möge den Vorstand Persönlich (Telefon) ansprechen, das ist dem aktuellen Nichtvorhandensein eines Schatzmeisters geschuldet

TOP3 Es gibt einen Bewerber für den Schatzmeisterposten. Daniel aus Aachen

TOP4 Gemeinnützigkeit Bundestag - Update Reiner http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812105.pdf

Neuer Termin 02.07 20:15 Uhr Sitzung beendet um 20:39

Fragen zu MSF adorfer: Wie definiert der Wlanzugang "nicht dauerhaft"? Müssen wir im Freifunk eine "Zwangstrennung für Clients" implementieren? http://www.offenenetze.de/2015/10/16/gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung-keine-speicherungspflicht-fuer-wlans/ - absatz in der Mitte

 - wie "kurzzeitig" muss "kurzzeitig" sein, um sich auf die Ausnahmeregelung berufen zu können -> Prüfung im Gutachten

adorfer: Gibt es wirklich die Unterscheidung zwischen "TKÜV" (und Marginalitätsgrenzen dazu) und "TKG" auf der anderen Seite (wo die Durchführungsbestimmungen der TKÜV nicht greifen würden) adorfer: Die Ansage des FFRL-Technikvorstandes "Wenn wir unter die TKÜV fallen, dann schalten wir den Backbone ab" ist dahingehend beantwortet "FFRL fällt nicht unter die Mindestspeicherfrist")


Unterscheidung zwisch den Rollen

- FFRL als Backbone-Provider - FFRL als Supernode-Hoster - Communities als Supernode/ExitIP-Betreiber - Communities als (großflächige) Knotenaufsteller (und Betreiber)


Südpfälzer Brief an MdBs & Unterstützer vor Ort zwecks VDS:

   Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten - müssen wir Freifunk abschalten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Brief wollen wir uns an die wenden, die Freifunk unterstützen und nutzen, die Kommunalpolitiker·innen, die von kommunaler Seite aus Freifunk initiiert haben und an die Landes- und Bundespolitiker·innen, von denen wir uns verlässliche Aussagen und/oder geeignete Initiativen erhoffen.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten stellt im wesentlichen die bisher bereits zweimal gescheiterte Vorratsdatenspeicherung dar, weshalb im Weiteren der Einfachheit halber von VDS gesprochen werden soll.

Nachdem von verschiedener Seite Klage gegen das Gesetz eingereicht wurde und juristisch besser bewanderte Personen davon ausgehen, dass dieses Gesetz auch im dritten Anlauf von gerichtlicher Seite „gekippt“ werden wird, machten wir Freifunker·innen uns zunächst keine Sorgen.

Da es auch sinnvoll erschien, dass Gesetz auszusetzen bis eine solche gerichtliche Entscheidung vorliegt, machten wir uns noch immer keine großen Sorgen.

Da nun aber klargestellt wurde, dass das Gesetz zum 01.07.2017 in Kraft treten wird, auch wenn noch keine Entscheidung vorliegt, machen wir uns sehr große Sorgen.

Bisher konnte uns noch niemand verbindlich sagen, ob Freifunk-Initiativen von diesem Gesetz betroffen sein werden oder nicht.

Seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes gibt es dazu Diskussionen in Freifunk-Kreisen, die aber an vielen Stellen rein spekulativ sein müssen, da verlässliche Aussagen geeigneter Stellen schlicht nicht vorliegen.

Wir wollen an dieser Stelle andere für Freifunker·innen wichtige Punkte, wie die generelle Ablehnung einer VDS, die Wichtigkeit freier Netze, die Ablehnung der Aufzeichnung von Nutzer·innen-Daten, die Problematik einer immer weiter verstärkten (totalen, anlasslosen) Überwachung von (allen) Bürgern und Bürgerinnen, etc. gar nicht weiter ausführen. Verschiedene Ansichten finden sich dazu in der politischen Diskussion, die ja auch im Vorfeld des Gesetzes immer wieder diskutiert wurden und die Interessierte mit entsprechender Recherche im Internet schnell finden können.

Da uns bewusst ist, dass nicht wenige Nutzer·innen und Unterstützer·innen von Freifunk die Hauptmotivation in der Zurverfügungstellung von „freiem“ und für die Nutzer·innen auch kostenlosem WLAN (für die Freifunkinitiativen entstehen durchaus Kosten) sehen, wollen wir hier vor allem diesen Punkt ansprechen.

Zunächst ist an dem Einrichten von Freifunk-Routern (allein) zu diesem letztgenannten Grund nichts auszusetzen. Gerade kleinere Kommunen im ländlichen Raum haben oft keine andere Möglichkeit, weshalb wir diese auch immer gerne hier in unserem Bereich unterstützt haben. Ebenso wie z.B. die Betreiberinnen von Ferienwohnungen, Gaststätten, Flüchtlingsunterkünfte (gerade diese benötigen Internetzugang für Sprachkurse, Informationen oder auch den Kontakt zur Familie) etc.

Je nachdem, wie das Gesetz auf Freifunk Anwendung findet, könnten genau diese Internetzugänge aber ab dem 01.07.2017 „Geschichte sein“.

Bisher speichert Freifunk keine Nutzer·innen-Daten, da Freifunk ja keine Kunden hat und keine Rechnungen stellt - davon abgesehen, dass Freifunk eine solche Speicherung eben auch ablehnt.

Sollten die Freifunk-Initiativen als ISP (Internetserviceprovider) gesehen werden, müssten sie zum 01.07.2017 mit der Speicherung der Daten beginnen. Dies wäre für uns nicht zu stemmen - ein Abschalten des Internetzugangs wäre die Folge.

Selbst wenn die regionalen Initiativen nicht von dem Gesetz betroffen werden, so könnte es auf die Freifunk-Vereine zutreffen, die den Status des ISP haben, die also über ihre Server unseren Netzverkehr in das „richtige“ Internet leiten. In unserem Fall wäre dies z.B. der ebenfalls ehrenamtlich geführte Freifunk Rheinland e.V.

Dieser bemerkt auf seine Seite unter anderem (https://www.freifunk-rheinland.net/2016/12/23/warum-die-vorratsdatenspeicherung-freifunk-bedroht/):

… Da gibt es zwei Riesenprobleme:

1. Wir müssten sämtliche Technik für die Speicherung in Vorleistung kaufen und hoffen, dass wir vielleicht als kleiner Provider unter eine Härtefallklausel fallen. Es ist völlig unklar, für wen und wann die gilt. Vielleicht bleiben wir auf den Kosten sitzen, vielleicht warten wir Jahre lang, vielleicht haben wir das Geld für die Überwachungsinfrastruktur in der von der BNetzA verlangten Qualität gar nicht. Das scheint dem Gesetzgeber und der BNetzA egal zu sein. Für kleine und gemeinwohlorientierte Provider geht es hier um die Existenz und an die hat beim Gesetzgeber und Regulierer offenbar bisher niemand gedacht.

2. Fast alle Admin-Aufgaben, die auf irgendeine Art mit dem Speicher für die Vorratsdaten zu tun haben, müssen von zwei Menschen ausgeführt werden. Das Vier-Augen-Prinzip ist für einen Verein, der keine Angestellten hat, sondern allein von gespendeter Freizeit lebt, eine besondere Erschwernis. Wir würden für Routineaufgabe doppelt so viel Engagement von Freiwilligen brauchen. Hinzu kommt der ganze zusätzliche Aufwand für das vorgeschriebene Protokollieren, Erneuern der Schlüssel und so weiter – nichts davon würde uns erstattet.

Wir wehren uns juristisch gegen diese Auflagen. Denn es ist absurd, dass die BNetzA es als selbstverständlich voraussetzt, dass wir Daten speichern würden, die wir gar nicht brauchen. Unsere Meinung ist: Wir lassen uns nichts von Kunden bezahlen, wir müssen nichts abrechnen, also speichern wir auch nichts.

Das kann uns Freifunker vielleicht retten. Doch für die vielen kleinen kommerziellen Provider in Deutschland gibt es diesen Ausweg nicht. Es ist erschütternd, wie hier nebenbei die Existenz kleiner und mittelständischer Firmen und das gemeinwohlorientierte Engagement von Vereinen beiseite gewischt werden sollen. Für die kleinen Unternehmen bilanziert der Branchenverband Eco in einer Analyse:

„Für viele Mittelständler wird dies die Insolvenz bedeuten.“

Für unser ehrenamtliches Engagement für Bildung, Vielfalt und eine am Menschen orientierte Infrastruktur bilanzieren wir: Wir wehren uns, ein paar Chancen gibt es noch für Freifunk. Bitter ist, dass wir all die Kraft und Zeit nicht in unsere Projekte in Schulen, Flüchtlingsunterkünften und der Nachbarschaft stecken können. Wegen der Vorratsdatenspeicherung gibt es heute schon weniger Freifunk für alle. …

Auch der Freifunk Rheinland e.V. müsste im Zweifel also den Zugang zum Internet abschalten.

Damit wäre der erfreuliche Aufbau freien WLANs in der Südpfalz (Freifunk Südpfalz, Freifunk Hassloch, Freifunk Weinstraße, …) mit aktuell ca. 800 Knoten (WLAN-Zugängen) mit einem Mal zunichte gemachte gemacht.

Während also viele Kommunen Freifunk unterstützen und nutzen, während der Bundesrat einen Beschluss gefasst hat, Freifunk die Gemeinnützigkeit zu ermöglichen, … könnte die VDS nun den gesamten Freifunk in Deutschland am 01.07.2017 „abschalten“ - deutschlandweit beträfe das zur Zeit ca. 48.000 WLAN-Knoten und damit den Großteil der im Breitbandatlas des BMVI aufgeführten „WLAN-Hotspots“!

Wir bitten deshalb um Unterstützung! Gerade unsere Politikerinnen bitten wir eindringlich darum, geeignete Kontakte zu nutzen und verlässliche Aussagen geeigneter Stellen zu initiieren, damit Freifunk-Initiativen Rechtssicherheit haben. Eine Abschaffung der VDS erscheint uns am sinnvollsten und diese wird es nach einhelliger Experten- und Expertinnenmeinung auch geben - wohl aber erst nach dem 01.07.2017. Zu - besser vor- diesem Zeitpunkt wäre eine verbindliche Aussage/Entscheidung, dass Freifunk nicht von der VDS betroffen ist, die einzige Möglichkeit, den Internetzugang via Freifunk weiterhin sicherzustellen (was aber die im obigen Zitat erwähnte Insolvenz kleiner kommerzieller Provider noch nicht verhindern würde).

Wir hoffen sehr, dass Internetzugang via Freifunk auch weiterhin Bestand hat und bitten Sie um Unterstützung entsprechend Ihrer Möglichkeiten.

Herzliche Grüße

Freifunk Südpfalz e.V.


2ter Brief von uns, zwecks Gemeinnützigkeit: - ging auch so an die MdB


Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Schwarz,


mit Datum vom 02.02.2017 haben die Länder NRW & Thüringen den beigefügten Gesetzesantrag (Drucksache 107/17) in den Bundesrat eingebracht.

Wie Ihnen bekannt ist, gibt es auch in Rheinland-Pfalz einige Freifunk-Communities.

Innerhalb dieser Communities wird tagtäglich zum Wohle der Gemeinschaft gebastelt und getüftelt.

So haben FreifunkerInnen im ganzen Land dazu beigetragen, dass viele öffentliche Plätze und Einrichtungen mit kostenfreiem WLAN ausgestattet werden konnten.

Auch die eine oder andere Flüchtlingsunterkunft wurde durch das Engagement von BürgerInnen und FreifunkerInnen ans weltweite Netz angeschlossen.

Wir leben in einer Zeit, in der der Zugang zum weltweiten Netz nahezu unverzichtbar für gesellschaftliche Teilhabe ist. Allen diese Teilhabe zu ermöglichen, ist ein erklärtes Ziel der FreifunkerInnen im Land.

Darüber hinaus, sind wir auch in Sachen digitaler Bildung engagiert und bemühen uns Wissen über den Aufbau und die Funktionsweise von drahtlosen Funknetzwerken zu vermitteln und der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen.

Diese Ziele und auch das bisher erreichte, benötigen viel ehrenamtliches Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Sowohl monetär als auch zeitlich.

Leider sieht die derzeit gültige Abgabenordnung unser Engagement etwas anders und somit wird die Gemeinnützigkeit durch die lokalen Finanzämter oft verweigert.

Dies blockiert FreifunkerInnen regelmäßig bei der Akquise von Spenden und sorgt auch unabhängig davon für Unverständnis und eine gefühlte Geringschätzung der Arbeit.


Ich möchte Sie daher bitten, sich für die Bundesratsinitative (Drucksache 107/17) stark zu machen und den FreifunkerInnen im Land die Gemeinnützigkeit zu gewähren.


Mit freundlichen Grüßen,



Quelle: https://pad.freifunk.net/p/vorstands-mumble-2017-05-28