Satzungsänderung MV 2018/Vorbereitung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Anpassung Austrittsfristen und Formulierung ordentliche und Fördermitglieder == | == Anpassung Austrittsfristen und Formulierung ordentliche und Fördermitglieder == | ||
Seit der Einführung der Fördermitgliedschaft auf der MV 2015 gilt laut § 3 II der Satzung eine Erklärungsfrist zum Austritt bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats. Für ordentliche MItglieder gilt weiterhin eine Frist von 6 Wochen mit Wirksamkeit zum Ende des Geschäftsjahrs oder auf Wunsch sofortiger Wirksamkeit. Es wurde der Wunsch geäußert, die Fristen anzupassen und die Formulierungen zu vereinheitlichen. | Seit der Einführung der Fördermitgliedschaft auf der MV 2015 gilt laut § 3 II der Satzung eine Erklärungsfrist zum Austritt bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats. Für ordentliche MItglieder gilt weiterhin eine Frist von 6 Wochen mit Wirksamkeit zum Ende des Geschäftsjahrs oder auf Wunsch sofortiger Wirksamkeit. Es wurde der Wunsch geäußert, die Fristen anzupassen und die Formulierungen zu vereinheitlichen. | ||
Sollen die Austrittsfristen für ordentliche und Fördermitglieder vereinheitlicht werden? | |||
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Version vom 30. Juli 2018, 11:09 Uhr
Vorbereitung der Satzungsänderungen 2018
Diese Seite dient zur Vorbereitung der geplanten Satzungsänderungen, die auf der Mitgliederversammlung am 10. November 2018 beschlossen werden sollen. Es geht noch nicht um konkrete Formulierungen und die Aufzählung ist nicht abschließend. Fehlende Punkte bitte ergänzen.
Ziel ist
- Identifizierung der Punkte, die geändert werden sollen
- Sammlung von Argumenten
- Stimmungsbild über die Beschlusslage zu einzelnen Punkten
Sollten die Beiträge zu einzelnen Punkten zu längeren Diskussionen führen, werden sie auf Unterseiten ausgegliedert.
Bitte signalisiert mit einer Signatur, ob ihr für oder gegen den Satzungsänderungsvorschlag seid. Sehr gerne mit kurzer Begründung.
Vorstand Bezeichnung Vorsitzende
Auf der MV 2015 wurde die Bezeichnung "1. und 2. Vorsitzender" geändert zu "zwei Vorsitzende". Eine Begründung ist weder dem Protokoll noch der Einladung zu entnehmen. Die Änderung wurde versehentlich nicht im Vereinsregister eingetragen und ist damit nichtig. Der Form halber wurde die Änderung mit Beschluss der aoMV im Juni 2018 aufgehoben.
Soll der Wortlaut "1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender" in "zwei Vorsitzende" geändert werden?
eher dafür
eher dagegen
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Der Nutzen/Vorteil ist nicht klar, zudem brauchen wir zu bestimmten Punkten (Einberufung Sitzungen, Festlegung TO etc) Klärung per Geschäftsordnung. Das ist etwas Korintehnkackerei, aber der dringende Rat eines Anwalts.
Vorstand Beisitzer
Auf der MV 2015 wurden die Beisitzer für Technik und Mitgliederversammlung eingeführt. Eine Begründung ist weder dem Protokoll noch der Einladung zu entnehmen. Die Änderung wurde versehentlich nicht im Vereinsregister eingetragen und ist damit nichtig. Der Form halber wurde die Änderung mit Beschluss der aoMV im Juni 2018 aufgehoben.
Soll der Vorstand um einen Beisizter Technik und einen Beisitzer Mitgliederversammlung ergänzt werden?
eher dafür
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Da der Vorstand die Vereinsgeschäfte ohne Personal stemmt, ist eine Erweiterung des ordentlichen Vorstands um mindestens zwei Personen sinnvoll. Alledings sollte die Aufgabe in der Satzung nicht auf Technik und Mitgliederverwaltung festgezurrt bzw. beschränkt werden. Der Bedarf kann sich ändern und darauf sollte man flexibel reagieren können.
eher dagegen
Kassenprüfer
Ebenfalls auf der MV 2015 kam die Idee von Kassenprüfern auf, über die zu dem Zeitpunkt jedoch aufgrund fehlenden Antrags nicht abgestimmt wurde. Auf der MV 2017 wurden im Januar 2018 zwei Kassenprüfer gewählt. In der Satzung ist dies bislang nicht festgeschrieben.
Soll die Satzung einen Abschniutt zur Wahl und zu den Aufgaben von Kassenprüfern erhalten?
eher dafür
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Allgemein etablierte Maßnahme für Transparenz und Good Governance
eher dagegen
Einladungsfrist Mitgliederversammlung
Die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung beträgt nach § 4 I Nr. 6.1 8 Wochen. Es wurde der Wunsch geäußert, die Frist zu verkürzen.
Soll die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung von derzeit 8 Wochen verkürzt werden? Wenn ja, auf welche Dauer?
eher dafür
eher dagegen
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Für einen überörtlich tätigen Verein ist es sinnvoll, den MItgliedern ausreichend Zeit für Anfahrts- und evtl. Übernachtungsplanung zu geben.
Anpassung Austrittsfristen und Formulierung ordentliche und Fördermitglieder
Seit der Einführung der Fördermitgliedschaft auf der MV 2015 gilt laut § 3 II der Satzung eine Erklärungsfrist zum Austritt bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats. Für ordentliche MItglieder gilt weiterhin eine Frist von 6 Wochen mit Wirksamkeit zum Ende des Geschäftsjahrs oder auf Wunsch sofortiger Wirksamkeit. Es wurde der Wunsch geäußert, die Fristen anzupassen und die Formulierungen zu vereinheitlichen.
Sollen die Austrittsfristen für ordentliche und Fördermitglieder vereinheitlicht werden?
eher dafür
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Mehr Klarheit und bessere Lesbarkeit im Abschnitt zu Mitgliedern