Satzungsänderung MV 2018/Vorbereitung
Vorbereitung der Satzungsänderungen 2018
Diese Seite dient zur Vorbereitung der geplanten Satzungsänderungen, die auf der Mitgliederversammlung am 10. November 2018 beschlossen werden sollen. Es geht noch nicht um konkrete Formulierungen und die Aufzählung ist nicht abschließend. Fehlende Punkte bitte ergänzen.
Ziel ist
- Identifizierung der Punkte, die geändert werden sollen
- Sammlung von Argumenten
- Stimmungsbild über die Beschlusslage zu einzelnen Punkten
Sollten die Beiträge zu einzelnen Punkten zu längeren Diskussionen führen, werden sie auf Unterseiten ausgegliedert.
Bitte signalisiert mit einer Signatur, ob ihr für oder gegen den Satzungsänderungsvorschlag seid. Sehr gerne mit kurzer Begründung.
Vorstand Bezeichnung Vorsitzende
Auf der MV 2015 wurde die Bezeichnung "1. und 2. Vorsitzender" geändert zu "zwei Vorsitzende". Eine Begründung ist weder dem Protokoll noch der Einladung zu entnehmen. Die Änderung wurde versehentlich nicht im Vereinsregister eingetragen und ist damit nichtig. Der Form halber wurde die Änderung mit Beschluss der aoMV im Juni 2018 aufgehoben.
Soll der Wortlaut "1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender" in "zwei Vorsitzende" geändert werden?
TschäggyWasa Der Grund dafür war, dass man damit die Gleichberechtigung ausdrücken wollte. Dies war ein ausdrücklicher Wunsch von Philip, sonst wäre er nicht angetreten.
eher dafür
- TschäggyWasa In der Außenwirkung sehen Menschen den Begriff 1. Vorsitzender als Nummer eins an. Somit kommt durch diese 1 eine Wertung rein. Zudem bräuchte man nur noch einen Wahlgang. Daher bin ich für eine Änderung.
eher dagegen
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Der Nutzen/Vorteil ist nicht klar, zudem brauchen wir zu bestimmten Punkten (Einberufung Sitzungen, Festlegung TO etc) Klärung per Geschäftsordnung. Das ist etwas Korintehnkackerei, aber der dringende Rat eines Anwalts.
- Arwed (Diskussion) 10:59, 31. Jul. 2018 (CEST) wie Lyzzy, aber der Punkt ist glaube ich weniger wichtig.
Antragstext
Von Seiten des Vorstands wird zum jetzigen Diskussionsstand kein entsprechender Antrag gestellt.
Vorstand Beisitzer
Auf der MV 2015 wurden die Beisitzer für Technik und Mitgliederversammlung eingeführt. Eine Begründung ist weder dem Protokoll noch der Einladung zu entnehmen. Die Änderung wurde versehentlich nicht im Vereinsregister eingetragen und ist damit nichtig. Der Form halber wurde die Änderung mit Beschluss der aoMV im Juni 2018 aufgehoben.
Soll der Vorstand um einen Beisizter Technik und einen Beisitzer Mitgliederversammlung ergänzt werden?
eher dafür
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Da der Vorstand die Vereinsgeschäfte ohne Personal stemmt, ist eine Erweiterung des ordentlichen Vorstands um mindestens zwei Personen sinnvoll. Allerdings sollte die Aufgabe in der Satzung nicht auf Technik und Mitgliederverwaltung festgezurrt bzw. beschränkt werden. Der Bedarf kann sich ändern und darauf sollte man flexibel reagieren können.
- TschäggyWasa Man sollte die Aufgaben der Beisitzer genau so festlegen, da sich dann auch Menschen bewerben, die genau diese Aufgabe übernehmen wollen. Wenn man die Aufgabe nicht festlegt werden die Menschen überfordert und mit Aufgaben betraut, die Sie nicht gerne machen. Über die Bezeichnung Technik und Mitgliederverwaltung hätten diese eine klar umrissenes Aufgabe. Zudem kann der Vorstand gem. Satzung ja immer noch Meschen beauftragen. Diese nicht klare Abgrenzung der Aufgaben von Beisitzern hat z.B. in der Piratenpartei zum ausbrennen von den Beisitzern geführt und diese haben dann garnichts mehr gemacht.
eher dagegen
Antragstext
Antrag zur Satzungsänderung: Zusammensetzung des Vorstands
Kassenprüfer
Ebenfalls auf der MV 2015 kam die Idee von Kassenprüfern auf, über die zu dem Zeitpunkt jedoch aufgrund fehlenden Antrags nicht abgestimmt wurde. Auf der MV 2017 wurden im Januar 2018 zwei Kassenprüfer gewählt. In der Satzung ist dies bislang nicht festgeschrieben.
Soll die Satzung einen Abschniutt zur Wahl und zu den Aufgaben von Kassenprüfern erhalten?
eher dafür
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Allgemein etablierte Maßnahme für Transparenz und Good Governance
- Arwed (Diskussion) 11:00, 31. Jul. 2018 (CEST) Sollte bei unseren Umsätzen unbedingt in die Satzung
eher dagegen
Antragstext
Antrag zur Satzungsänderung: Kassenprüfer
Einladungsfrist Mitgliederversammlung
Die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung beträgt nach § 4 I Nr. 6.1 8 Wochen. Es wurde der Wunsch geäußert, die Frist zu verkürzen.
Soll die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung von derzeit 8 Wochen verkürzt werden? Wenn ja, auf welche Dauer?
eher dafür
- Arwed (Diskussion) 11:01, 31. Jul. 2018 (CEST) Denke, 4 Wochen sind auch lange Vorlauf. In jedem Fall aber sollten wir IMO für außerordentliche MVs eine andere Frist vorsehen, 8 Wochen ist da echt unpraktisch.
- Lyzzy (Diskussion) 09:03, 7. Aug. 2018 (CEST) Für einen überörtlich tätigen Verein ist es sinnvoll, den Mitgliedern ausreichend Zeit für Anfahrts- und evtl. Übernachtungsplanung zu geben. Ich halte 6 Wochen für angemessen, bei außerordentlichen 4.
eher dagegen
Antragstext
Antrag zur Satzungsänderung: Einladungsfrist Mitgliederversammlung
Anpassung Austrittsfristen und Formulierung ordentliche und Fördermitglieder
Seit der Einführung der Fördermitgliedschaft auf der MV 2015 gilt laut § 3 II der Satzung eine Erklärungsfrist zum Austritt bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats. Für ordentliche MItglieder gilt weiterhin eine Frist von 6 Wochen mit Wirksamkeit zum Ende des Geschäftsjahrs oder auf Wunsch sofortiger Wirksamkeit. Es wurde der Wunsch geäußert, die Fristen anzupassen und die Formulierungen zu vereinheitlichen.
Sollen die Austrittsfristen für ordentliche und Fördermitglieder vereinheitlicht werden?
eher dafür
- Lyzzy (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2018 (CEST) Mehr Klarheit und bessere Lesbarkeit im Abschnitt zu Mitgliedern
eher dagegen
Antragstext
Antrag zur Satzungsänderung: Mitglieder